Ob im Amateurbereich oder professionellen Sport – Fragen des Vereinsrechts werden Sie als Sportler oder
Vereinsfunktionär ständig begleiten. Mit der Ausgestaltung Ihrer Vereinssatzung werden die ersten
Weichen für die erfolgreiche Vereinsarbeit gestellt. Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume, die Ihnen der
Gesetzgeber lässt und schließen sie Haftungsrisiken aus, soweit es geht. Und dort, wo der eingetragene
rechtsfähige Verein nicht mehr die geeignete Rechtsform ist, zeigen wir Ihnen andere Möglichkeiten auf
und nutzen die Spielräume der Verbandsstatuten.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Marius Breucker, Dr. Matthias Breucker, Dr. Christoph Wüterich, Frank
Thumm
Katrin Krabbe, Ben Johnson, Dieter Baumann und Jan Ullrich sind nur einige der bekanntesten Namen, die in der
Vergangenheit mit Doping in Verbindung gebracht wurden. Die Diskussion um ein Anti-Doping-Gesetz ist in vollem
Gange. Der des Dopings überführte Sportler muss künftig neben der Sperre durch die
Sportverbände auch strafrechtlich Konsequenzen befürchten. Im professionellen Sport hat schon eine
Wettkampfsperre enorme wirtschaftliche Folgen; erfolgt sie ohne ausreichende rechtliche Grundlage, ist das
Haftungsrisiko für die Verbände immens. Nutzen sie unsere Erfahrungen mit Dopingverfahren. Wir vertreten
auch in diesem Bereich sachlich fundiert und auf Basis jahrelanger Erfahrung die Interessen von Verbänden und
Athleten.
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Die Beziehung eines Athleten zu seinem Verein ist maßgeblich geprägt durch das Arbeitsrecht, namentlich
in Mannschaftssportarten. Bereits im semi-professionellen Sport ist die Ausgestaltung von Arbeits- und
Dienstverträgen mit Athleten und Trainern von zentraler Bedeutung für die Zusammenarbeit. Zeitliche
Befristungen, Optionsklauseln, Vertragsstrafen und Kündigungen sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher
Auseinandersetzungen. Vermeiden Sie diese durch vorausschauende Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung
der aktuellen Rechtsprechung sowie der jeweils spezifischen Verbandsstatuten. Wir haben die Grundlagen und die
praxisrelevanten Probleme systematisch untersucht und unter dem Titel "Das Arbeitsrecht im Sport"
veröffentlicht. Link zum Buch:
www.boorberg.de
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Mit der Entscheidung des EuGH im Fall des belgischen Fußballprofis Jean-Marc Bosman im Jahr 1995 haben sich
die Vereinswechsel- bestimmungen grundlegend geändert. Seither wird über die Zulässigkeit von
Ablöseforderungen und Ausbildungsentschädigungen kontrovers diskutiert. Wo die Verbandsstatuten einer
rechtlichen Kontrolle nicht Stand gehalten haben, bleibt Ihrem Verein nur die Möglichkeit, durch präzise
vertragliche Regelungen mit den Sportlern für den Fall eines Vereinswechsels Vorsorge zu treffen, um nicht
ganz leer auszugehen. Wir beraten Sie dabei gerne.
Oder sind Sie Sportler und suchen bei einem neuen Verein eine neue Herausforderung? Gut, an „Beratern“
wird es nicht fehlen! Von der richtigen Beratung aber hängt Ihre weitere sportliche Karriere maßgeblich
ab. Überlassen Sie das nicht irgendjemandem. Sprechen Sie mit uns.
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Die Möglichkeiten von Nicht-EU-Ausländern, in Deutschland einer Tätigkeit als Berufssportler
nachzugehen, sind seit 2002 erheblich eingeschränkt. Maßgeblich für die Erteilung eines
Aufenthaltstitels ist die sportliche Qualifikation, die in der Regel nur bei einer Beschäftigung in der
ersten (Profi-) Liga gegeben ist. Daneben haben die Sportverbände auch durch Ausländerklauseln den
Zugang für Nicht-EU-Ausländern zu ihren Wettbewerben deutlich erschwert – zwischenzeitlich aber
auch teilweise die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Kolpak und Simutenkov gezogen.
Die Namen sagen Ihnen nichts? Müssen sie auch nicht! Fragen Sie uns, welche Sportler Sie in Ihren
Mannschaften einsetzen und wie Sie Ihre Spielräume erweitern können.
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Im Rahmen der Verbandsautonomie haben die Sportverbände die Möglichkeit, eigenes Recht zu setzen. Ihm
Geltung zu verschaffen, ist Aufgabe der Sportgerichtsbarkeit. Im bezahlten und insbesondere internationalen Sport
gewinnen daneben unabhängige Schiedsgerichte zunehmend an Bedeutung. Die Sperre eines Sportlers oder die
Wertung eines Wettbewerbs liegt also nicht im freien Ermessen eines Verbandes, sondern hat sich im Rahmen der
jeweiligen Satzungen und Ordnungen zu halten. Die Vertretung Ihrer Interessen vor den Rechtsorganen der
Verbände sollten Sie dabei in kompetente Hände legen. Unerlässlich hierfür sind vertiefte
Kenntnisse der Verbandsstrukturen und -statuten, die wir nachweislich haben.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Marius Breucker, Dr. Matthias Breucker, Dr. Christoph Wüterich, Frank
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Stärken
Vereins-/Verbandsrecht
Sport-/Schiedsgerichtsbarkeit
Ausländerrecht
Transferrecht
Arbeitsrecht
Dopingverfahren