
Ob im Amateurbereich oder professionellen Sport – Fragen des Vereinsrechts werden Sie als Sportler oder Vereinsfunktionär ständig begleiten. Mit der Ausgestaltung Ihrer Vereinssatzung werden die ersten Weichen für die erfolgreiche Vereinsarbeit gestellt. Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume, die Ihnen der Gesetzgeber lässt und schließen sie Haftungsrisiken aus, soweit es geht. Und dort, wo der eingetragene rechtsfähige Verein nicht mehr die geeignete Rechtsform ist, zeigen wir Ihnen andere Möglichkeiten auf und nutzen die Spielräume der Verbandsstatuten.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Marius Breucker, Dr. Matthias Breucker, Dr. Christoph Wüterich, Jan Lengerke, Frank Thumm
Katrin Krabbe, Ben Johnson, Dieter Baumann und Jan Ullrich sind nur einige der bekanntesten Namen, die in der Vergangenheit mit Doping in Verbindung gebracht wurden. Die Diskussion um ein Anti-Doping-Gesetz ist in vollem Gange. Der des Dopings überführte Sportler muss künftig neben der Sperre durch die Sportverbände auch strafrechtlich Konsequenzen befürchten. Im professionellen Sport hat schon eine Wettkampfsperre enorme wirtschaftliche Folgen; erfolgt sie ohne ausreichende rechtliche Grundlage, ist das Haftungsrisiko für die Verbände immens. Nutzen sie unsere Erfahrungen mit Dopingverfahren. Wir vertreten auch in diesem Bereich sachlich fundiert und auf Basis jahrelanger Erfahrung die Interessen von Verbänden und Athleten.
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Die Beziehung eines Athleten zu seinem Verein ist maßgeblich geprägt durch das Arbeitsrecht, namentlich in Mannschaftssportarten. Bereits im semi-professionellen Sport ist die Ausgestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen mit Athleten und Trainern von zentraler Bedeutung für die Zusammenarbeit. Zeitliche Befristungen, Optionsklauseln, Vertragsstrafen und Kündigungen sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Vermeiden Sie diese durch vorausschauende Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der jeweils spezifischen Verbandsstatuten. Wir haben die Grundlagen und die praxisrelevanten Probleme systematisch untersucht und unter dem Titel "Das Arbeitsrecht im Sport" veröffentlicht. Link zum Buch:
www.boorberg.de
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Mit der Entscheidung des EuGH im Fall des belgischen Fußballprofis Jean-Marc Bosman im Jahr 1995 haben sich die Vereinswechsel- bestimmungen grundlegend geändert. Seither wird über die Zulässigkeit von Ablöseforderungen und Ausbildungsentschädigungen kontrovers diskutiert. Wo die Verbandsstatuten einer rechtlichen Kontrolle nicht Stand gehalten haben, bleibt Ihrem Verein nur die Möglichkeit, durch präzise vertragliche Regelungen mit den Sportlern für den Fall eines Vereinswechsels Vorsorge zu treffen, um nicht ganz leer auszugehen. Wir beraten Sie dabei gerne.
Oder sind Sie Sportler und suchen bei einem neuen Verein eine neue Herausforderung? Gut, an „Beratern“ wird es nicht fehlen! Von der richtigen Beratung aber hängt Ihre weitere sportliche Karriere maßgeblich ab. Überlassen Sie das nicht irgendjemandem. Sprechen Sie mit uns.
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Die Möglichkeiten von Nicht-EU-Ausländern, in Deutschland einer Tätigkeit als Berufssportler nachzugehen, sind seit 2002 erheblich eingeschränkt. Maßgeblich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist die sportliche Qualifikation, die in der Regel nur bei einer Beschäftigung in der ersten (Profi-) Liga gegeben ist. Daneben haben die Sportverbände auch durch Ausländerklauseln den Zugang für Nicht-EU-Ausländern zu ihren Wettbewerben deutlich erschwert – zwischenzeitlich aber auch teilweise die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Kolpak und Simutenkov gezogen. Die Namen sagen Ihnen nichts? Müssen sie auch nicht! Fragen Sie uns, welche Sportler Sie in Ihren Mannschaften einsetzen und wie Sie Ihre Spielräume erweitern können.
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Im Rahmen der Verbandsautonomie haben die Sportverbände die Möglichkeit, eigenes Recht zu setzen. Ihm Geltung zu verschaffen, ist Aufgabe der Sportgerichtsbarkeit. Im bezahlten und insbesondere internationalen Sport gewinnen daneben unabhängige Schiedsgerichte zunehmend an Bedeutung. Die Sperre eines Sportlers oder die Wertung eines Wettbewerbs liegt also nicht im freien Ermessen eines Verbandes, sondern hat sich im Rahmen der jeweiligen Satzungen und Ordnungen zu halten. Die Vertretung Ihrer Interessen vor den Rechtsorganen der Verbände sollten Sie dabei in kompetente Hände legen. Unerlässlich hierfür sind vertiefte Kenntnisse der Verbandsstrukturen und -statuten, die wir nachweislich haben.
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Stärken
Vereins-/Verbandsrecht
Sport-/Schiedsgerichtsbarkeit
Ausländerrecht
Transferrecht
Arbeitsrecht
Dopingverfahren